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Mittwoch, 17.04.2024

Baugenehmigung erforderlich ?

 

Ob man für einen Anbaubalkon eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jedes Bauordnungsamt und das jeweils geltende Landesbaurecht sehen das anders. Es kommt darauf an, ob der Balkon als untergeordnetes Bauteil betrachtet wird - dann ist er in der Regel genehmigungsfrei - oder als wichtiges Bauteil, für das man eine Genehmigung braucht. Wer über einem öffentlichen Gehweg Balkone bauen möchte, braucht auf jeden Fall die Genehmigung der Stadt oder Gemeinde. Die Baubehörde erteilt die Genehmigung für den Balkon- Anbau, wenn die Konstruktion der Landesbauordnung (LBO) und dem Bebauungsplan entspricht.

Bevor Sie einen Balkon planen, sollten Sie sich daher nach Einschränkungen im Bebauungsplan bei der zuständigen Baubehörde erkundigen. Der Balkon kann, wenn er bestimmte Masse nicht überschreitet, als untergeordnetes Bauteil die Baulinien und Baugrenzen überschreiten und wird auch bei der Berechnung der Geschossfläche (GFZ) nicht mit eingerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass der Balkon nicht mehr als 1,50 m von der Hausfassade hervorspringt und er zur nachbarschaftlichen Grundstücksgrenze einen Abstand von mindestens 2,00 m einhält. Damit darf die übliche Abstandsfläche von 3,00 m unterschritten werden.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die schriftliche Zustimmung der Nachbarn einzuholen: "Sonst kann das Bauordnungsamt sich immer darauf zurückziehen, dass die Nachbarn nicht gefragt wurden und nicht einverstanden sind." Außerdem müssen die nachbarschützenden Grenzabstände nach Landesbaurecht eingehalten werden. Bei Eigentumswohnungen sei außerdem die Zustimmung der weiteren Miteigentümer erforderlich. Die Mitbewohner im selben Haus zu fragen, habe auch einen ganz praktischen Vorteil: "Werden zeitgleich mehrere Balkone an einem Haus gebaut, kann es für den Einzelnen deutlich günstiger werden."